Allgemeine Geschäftsbedinungen der Taqtil GmbH
1. Geltung, Angebot und Vertragsschluss
1.1. Geltungsbereich: Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die verbindliche Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Taqtil GmbH. Die AGB werden spätestens mit Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und der Taqtil GmbH in vollem Umfang Bestandteil desselben. Besondere Bestimmungen im einzelnen Vertrag bleiben vorbehalten. Die Taqtil GmbH ist nicht an Geschäftsbedingungen oder an sonstige Dokumente des Vertragspartners gebunden, welche die vorliegenden AGB ersetzen oder abändern. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich, per E-Mail, Telefon oder Briefkorrespondenz abgeschlossen wurde.
1.2. Verbindlichkeit des Angebots: Die von der Taqtil GmbH publizierten Preise sowie von ihren Mitarbeitenden telefonisch oder anderweitig kommunizierten Preisauskünfte sind unverbindliche Richtpreise. Die Taqtil GmbH ist nur an schriftliche, auf den Kunden selbst ausgestellte Offerten gebunden. Die Offerten haben eine zeitlich begrenzte, ausgewiesene Gültigkeit. Wird die Gültigkeit nicht ausdrücklich begrenzt, so gelten sie während 30 Tagen seit ihrem Versand. Materialpreisaufschläge bleiben grundsätzlich vorbehalten und die Taqtil GmbH behält sich das Recht vor, die Kaufpreise ihrer Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern.
1.3. Bestellung des Kunden: Der Kunde wird durch eine Bestellung, mit der er sich auf eine verbindliche Offerte der Taqtil GmbH bezieht, gebunden. Als Bestellung gilt jede schriftliche oder mündliche Annahmeerklärung.
1.4. Bestimmung des Leistungsumfangs: Die Taqtil GmbH versendet dem Kunden auf dessen Bestellung hin eine Auftragsbestätigung mit allen Vertragsdetails. Der Inhalt der Auftragsbestätigung bildet stillschweigend den definitiven und für beide Seiten verbindlichen Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht binnen drei Tagen seit Erhalt der Auftragsbestätigung widerspricht. Erfolgt der Widerspruch verspätet, verliert der Vertrag seine Gültigkeit nicht.
2. Preise und Zahlungskonditionen
2.1. Offerierte Preise: Alle von der Taqtil GmbH offerierten Preise verstehen sich in CHF exkl. MWST. Nachträglich entstandene und/oder vom Kunden verlangte Mehraufwendungen werden zusätzlich verrechnet.
2.2. Konditionen: Die Zahlung des Rechnungsbetrages wird innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge fällig. Die Taqtil GmbH behält sich vor, ab einer Summe von CHF 5’000.00 eine Akontozahlung einzufordern. Zudem steht es der Taqtil GmbH frei, auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien zu verlangen. Sämtliche Zahlungen sind in CHF auf das von der Taqtil GmbH genannte Konto zu leisten. Für Neukunden gilt grundsätzlich eine Vorauszahlungspflicht.
2.3. Zahlungsverzug: Hält der Kunde die Zahlungsfrist nicht ein, so fällt er ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5% p.a. des Kaufpreises. Die Taqtil GmbH behält sich das Recht vor, für Mahnungen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- zu erheben und bei ausbleibender Zahlung betreibungsrechtliche Schritte gegen den säumigen Kunden einzuleiten.
3. Produktion
3.1. Druckfreigabe (Gut zum Druck): Fehler auf dem Gut zum Druck müssen umgehend beanstandet werden. Allfällige Mehrkosten (Erstellung neuer Druckvorlagen, etc.) bei verspäteter Meldung sind vom Kunden zu tragen.
3.2. Qualität: Bei der Produktion kann es zu Abweichungen in Bezug auf Materialbeschaffung, Ausführung, Farben, Format und Veredelung kommen. Diese sind produktionstechnisch bedingt und können nicht beanstandet werden. Jegliche Gewährleistung und jegliche Haftung der Taqtil GmbH im Zusammenhang mit produktionstechnisch bedingten Abweichungen sind ausgeschlossen.
3.3. Schwankungen: Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % des bestellten Produkts sind branchenüblich und können nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge in Rechnung gestellt.
4. Lieferung
4.1. Lieferangaben: Lieferungen erfolgen an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse. Der Transport erfolgt nach Wahl der Taqtil GmbH gemäss den in der Auftragsbestätigung vermerkten Lieferkonditionen. Die Versandkosten einschliesslich einer etwaigen Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden.
4.2. Lieferfristen und -termine: Die von der Taqtil GmbH angegebenen Lieferfristen und -termine gelten als Richtwerte. Wünscht der Kunde einen verbindlichen Liefertermin, ist dieser schriftlich einzufordern und durch die Taqtil GmbH als solcher zu bestätigen. Zugesicherte Liefertermine sind nur bindend, wenn die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, d.h. gemäss Vereinbarung bei der Taqtil GmbH eintreffen. Der Kunde hat kein Recht auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung.
4.3. Lieferverzögerungen: Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, verzögerte Transporte oder Verzollung und unverschuldetes Unvermögen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Der Kunde ist verpflichtet, der Taqtil GmbH bei Überschreitung der angegebenen Lieferfristen eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Erfolgt die Auslieferung ohne Verschulden nicht oder verspätet, gibt dies dem Kunden kein Recht, die eingegangenen Verbindlichkeiten nicht einzuhalten, abzuändern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen.
4.4. Sonstiges: Die Taqtil GmbH darf in für den Kunden zumutbaren Masse Teilleistungen vornehmen und ist berechtigt, jedoch ohne ausdrückliche Weisung des Kunden nicht verpflichtet, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Transportversicherung abzuschliessen.
5. Nutzen und Gefahren, Eigentum und Urheberschaft
5.1. Nutzen und Gefahren: Der Übergang von Nutzen und Gefahren richtet sich nach Art. 185 des schweizerischen Obligationenrechts. Die Bestimmung eines Erfüllungsortes verändert den Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Taqtil GmbH hat ebenso keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter und/oder Fahrzeuge der Taqtil GmbH erfolgt.
5.2. Eigentum: Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der Taqtil GmbH durch den Kunden bei der Taqtil GmbH. In der Zwischenzeit ist der Kunde, solange die Taqtil GmbH dieses Recht nicht widerruft, berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr weiter zu veräussern oder zu verwenden, tritt dafür aber allfällige Forderungen gegenüber Dritten in der Höhe der Auftragssumme an die Taqtil GmbH ab.
5.3. Urheberrechte: Die Urheberrechte an allen im Rahmen des Vertrags von der Taqtil GmbH geschaffenen Arbeitsergebnissen inkl. Entwürfen, Vorschlägen, Skizzen etc. verbleiben bei der Taqtil GmbH. Jegliche Nutzung dieser Urheberrechte, die sich nicht zwingend aus dem Vertragszweck ergibt, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Taqtil GmbH.
6. Reklamation, Gewährleistung, Haftung
6.1. Reklamation: Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Empfang zu prüfen. Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde diese sofort bei der Speditionsfirma zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Allfällige sonstige Mängel sind sofort, spätestens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich der Taqtil GmbH zu melden. Danach gilt die Lieferung als mängelfrei und es können keine Rechte aus mangelhafter Vertragserfüllung abgeleitet werden.
6.2. Nachbesserung: Mangelhafte Ware wird von der Taqtil GmbH nach eigenem Ermessen ersetzt oder nachgebessert. Der Kunde besitzt kein Rücktrittsrecht. Anstelle von Ersatz oder Reparatur kann die Taqtil GmbH nach eigenem Ermessen eine der Wertminderung entsprechende Preisreduktion gewähren, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Bei Mängeln hat der Kunde der Taqtil GmbH eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Erst wenn die Nachbesserung gescheitert ist, kann der Kunde statt Nachbesserung Wandelung verlangen. In diesem Falle hat die Taqtil GmbH etwaige geleistete Anzahlungen an den Kunden zurückzuerstatten.
6.3. Ausschluss: Umstände, welche die Taqtil GmbH nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung oder Bedienung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse und dergleichen, stellen keinen Mangel dar. Jegliche Gewährleistungspflichten und jegliche Haftung der Taqtil GmbH für allfällige Sach- und Rechtsmängel werden vollumfänglich wegbedungen. Die Taqtil GmbH vergibt dem Kunden ausserhalb des schriftlichen Vertrages keine Zusicherungen über die Kaufsache.
6.4. Freistellungspflicht des Kunden: Der Kunde haftet allein, wenn bei Ausführung seiner Bestellung Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Reicht der Kunde Vorlagen zur Bearbeitung und/oder Vervielfältigung ein, prüft die Taqtil GmbH weder etwaige Urheberrechte noch deren mögliche Verletzung. Der Kunde stellt die Taqtil GmbH von allen hieraus resultierenden Ansprüchen einschliesslich Rechtsberatungskosten und Schadenersatzleistungen frei.
7. Vertraulichkeit
7.1. Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Keine der Vertragsparteien gibt Dritten Einblick in Manuskripte, Originale, Fotografien, Drucksachen oder sonstige Informationen und Kenntnis von Konzepten, Überlegungen und Ideen der jeweils anderen Partei, die ihr diese ausschliesslich im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stellt oder darlegt.
7.2. Datenschutz: Die Taqtil GmbH verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat, für Sicherheit nach aktuellem technischem Stand zu sorgen. Für die verwendeten Kommunikationsmittel garantiert die Taqtil GmbH keine Sicherheit.
7.3. Datenweitergabe: Die Taqtil GmbH kann zur Auftragserfüllung Daten an Dritte bekanntgeben. Mit der Auftragserteilung stimmt der Kunde einer solchen Übertragung ausdrücklich zu.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1. Salvatorische Klausel: Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags einschliesslich dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln einschliesslich der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung unter Wahrung der ursprünglich vereinbarten Vertragsverhältnisse möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken in den Bestimmungen.
8.2. Rechtswahl: Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen.
8.3. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn.
8.4. Schlussbemerkung: Die Parteien verpflichten sich, im Schadens- oder Reklamationsfall primär den direkten Kontakt zu suchen und werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
Solothurn, den 01.01.2023